Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Teilnehmendenkreis

Die Angebote der FAS stehen Personen aus dem Bildungs-, Kultur-, Wirtschafts-, Politik- uns Kunstbereich offen. Für einzelne Ausbildungen gelten spezielle Zulassungsbedingungen, die in den Ausbildungskonzepten festgehalten sind.

2. Verbindlichkeit der Anmeldung
  • Sie anerkennen mit der Anmeldung die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» der FAS.
  • Die Anmeldung ist verbindlich
  • Die Teilnehmendenzahl ist in jeder Ausbildung beschränkt.
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Anmeldungen für eine gesamte Ausbildung haben Vorrang.
  • Die Aufnahme in die Ausbildung wird von der FAS bestätigt.
  • Für einzelne Ausbildungen finden Aufnahmegespräche statt.
  • Für einzelne Ausbildungen wird vor Beginn der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
3. Abmeldung
  • Abmeldungen bis drei Monate vor Beginn der Ausbildung sind kostenlos.
  • Danach wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- erhoben.
  • Bei Abmeldungen zwischen drei Monaten und einem Monat vor Beginn der Ausbildung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr Annullationskosten in der Höhe von 20 % der Ausbildungskosten erhoben.
  • Bei Abmeldungen zwischen einem Monat und dem Beginn der Ausbildung werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr Annullationskosten in der Höhe von 50 % der Ausbildungskosten erhoben.
  • Es wird den Teilnehmenden empfohlen eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen.
  • Bei unbegründetem Nichterscheinen (oder vorzeitigem Verlassen der Ausbildung) verfällt der ganze Betrag. 
  • Ausnahmen für die Annullationskosten sind: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc.
  • Notwendig ist eine schriftliche Abmeldung mit der Beilage eines Arztzeugnisses in Falle von Krankheit und Unfall.
  • Studienunterbruch und Wiederaufnahme: Unsere Ausbildungen sind modular und können unterbrochen und wieder aufgenommen werden.
4. Kurskosten

Die Materialkosten sind in den Kurskosten inbegriffen. Ausnahmen werden speziell vermerkt. Bei auswärtigen Ausbildungskosten gehen die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu Lasten der Teilnehmenden.

5. Ausbildungszertifikat/Zertifizierungen/Fehlzeiten
  • Nach dem Besuch von Ausbildungselementen erhalten die Teilnehmenden ein Ausbildungszertifikat FAS/eduQua.
  • Einzelne Ausbildungen haben zusätzliche Zertifikate.
  • Teilnehmende, deren Abwesenheit 10 % der Lektionen übersteigt, können nur diplomiert werden, wenn sie im Umfang ihrer Abwesenheiten Äquivalenzleistungen erbringen. Die Äquivalenzleistungen sind mit der Ausbildungsleitung zu vereinbaren.
  • Die Lehrsupervisionen (BSO) und das Gruppencoaching (Schulleitungsausbildung) müssen zu 100 % absolviert werden.
6. Reklamationsmanagement

Sind Sie mit einem organisatorischen oder inhaltlichen Teil der Aus- oder Weiterbildung nicht einverstanden, wenden Sie sich sofort an die Kursleitung. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Antwort auf ihre Beschwerde. Alle darüber hinaus gehenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen.

7. Versicherung

Die Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.